De-minimis 2026: Du hast noch Fördergeld übrig? Dann schau mal hier!

Autor des Artikels: Carmen Heinrichs
Artikel veröffentlicht unter: 2. Okt 2026
De-minimis 2026: Du hast noch Fördergeld übrig? Dann schau mal hier!

Alufelgen und Reifen kennt jeder. 😉 Aber was, wenn davon eigentlich gar nichts mehr gebraucht wird?

Die Anträge für die De-minimis-Förderung 2026 sind inzwischen durch und die Bewilligungen sind raus. Jetzt geht es für viele Unternehmer darum, die bewilligten Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen und das Fördergeld sinnvoll einzusetzen.

Und dafür müssen es nicht immer neue Reifen oder Alufelgen sein.

Denn die aktuelle Förderung vom Bundesamt für Logistik und Mobilität „Umweltschutz und Sicherheit“ umfasst noch einiges mehr – darunter verschiedene Maßnahmen rund um Beleuchtung, Sichtbarkeit, Sicherheit und Aerodynamik.

Einige davon findet ihr direkt bei TeamHeinrichs.

Bis zu 80 % Förderung

Bei den hier genannten Maßnahmen liegt die Förderquote bei 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Heißt beispielsweise:

1.000 € förderfähige Ausgaben → bis zu 800 € Förderung

Natürlich gelten dabei die jeweiligen Voraussetzungen und die Höhe der tatsächlichen Förderung richtet sich nach eurem Bewilligungsbescheid.

Und jetzt kommt der Teil, den viele vielleicht nicht wissen

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von förderfähigen Gegenständen sind grundsätzlich auch die Ausgaben für Montage, Lackierung und Installation förderfähig.

Das kann einen ziemlich großen Unterschied machen.

Denn wenn ihr beispielsweise zusätzliche Beleuchtung am Fahrzeug montieren lasst, geht es bei der Förderung nicht zwangsläufig nur um den Kaufpreis des eigentlichen Produkts. Auch die damit verbundenen Kosten für Montage, Installation oder – sofern entsprechend zuordenbar – Lackierung können berücksichtigt werden.

Natürlich müssen auch diese Kosten die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen und entsprechend nachgewiesen werden.

Der Chef macht den Fahrer glücklich – und spart dabei noch. 😉

Mal ehrlich:

Mehr Licht am LKW?

Der Fahrer freut sich.

Bessere Sicht beim Rangieren?

Der Fahrer freut sich noch mehr.

Und wenn ein Teil der Investition über die Förderung abgedeckt werden kann?

Dann dürfte sich auch der Chef freuen. 😎

Gerade bei LED-Beleuchtung, Arbeitsscheinwerfern, Umfeldbeleuchtung oder zusätzlichen Scheinwerfern für das rückwärtige Rangieren lässt sich Sicherheit und Komfort am Fahrzeug miteinander verbinden.

Und genau deshalb lohnt es sich, einmal genauer in den eigenen Bewilligungsbescheid zu schauen.

Vielleicht steht dort noch Fördergeld zur Verfügung, das bisher noch gar nicht verplant wurde.

Was könnt ihr mit eurem Fördergeld noch machen?

🌱 Umweltschutz – Emissionsreduzierung

Seiten- sowie Unterbodenverkleidung

Aerodynamische Fahrzeugausstattung kann dazu beitragen, den Luftwiderstand zu reduzieren. Seiten- sowie Unterbodenverkleidungen sind als förderfähige Maßnahme aufgeführt.

Lackierung von förderfähigen Zubehörteilen

Auch die Lackierung von förderfähigen Zubehörteilen kann im Rahmen der Maßnahme berücksichtigt werden.

💡 Sicherheit – Verkehrssicherheit

Folgende Maßnahmen sind ebenfalls mit 80 % Förderquote aufgeführt:

Also genau die Dinge, bei denen man sich vielleicht schon öfter gedacht hat:

„Das wollte ich am LKW eigentlich sowieso noch machen …“

Und genau da kommen wir ins Spiel

Bei TeamHeinrichs findet ihr zahlreiche Produkte aus den Bereichen LKW-Beleuchtung und Zubehör, die zu den genannten Maßnahmen passen können.

Vielleicht braucht euer LKW keine neuen Reifen.

Vielleicht sind die Felgen noch gut.

Aber ein bisschen mehr Licht beim Rangieren? Eine bessere Umfeldbeleuchtung? Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer?

Dafür kann das Fördergeld vielleicht genau richtig eingesetzt werden. 😉

Und das Beste: Der Fahrer freut sich über einen noch besser ausgestatteten LKW – und der Chef muss die Investition nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Rechnungen einreichen bis zum 31.12.2026

Wichtig für alle, die bereits einen Bewilligungsbescheid für 2026 haben:

Die bewilligten Maßnahmen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt werden. Spätestens am 31.12.2026 ist Schluss.

Wenn also noch Fördergeld auf dem Bescheid steht und ihr eure Maßnahmen noch nicht komplett umgesetzt habt, wird es langsam Zeit, sich Gedanken zu machen.

Wir helfen euch beim Ausgeben. 😎

Ihr habt euren Förderbescheid und wisst schon, welche Maßnahme ihr umsetzen möchtet?

Dann schaut euch gerne bei uns um.

Und wenn ihr euch nicht sicher seid, welches unserer Produkte zu eurer geplanten Maßnahme passen könnte, meldet euch einfach bei uns.

Wir helfen euch gerne dabei, das Fördergeld sinnvoll in euren LKW zu stecken.

Denn wenn die Reifen noch gut sind, muss das Fördergeld ja nicht ungenutzt bleiben. 😉

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit einer Maßnahme und die Erstattung der Kosten trifft die zuständige Förderstelle. Bitte beachtet die Vorgaben eures individuellen Bewilligungsbescheids.

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